Rassismus: Welche Reaktionsmöglichkeiten haben Staat und Verwaltung?
Tagung
Staat und Verwaltung können in unterschiedlichen Konstellationen mit Rassismus konfrontiert sein: als Arbeitgeber und im Außenkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. In beiden Fällen können unterschiedliche Erscheinungsformen des individuellen und strukturellen Rassismus auftreten, die sich auf das Verhalten einzelner Mitarbeitenden beziehen oder behörden-interne Vorgaben und Muster betreffen, die auf den ersten Blick neutral erscheinen. Im Rahmen der vom BMI geförderten InRa-Studie „Institutionen und Rassismus“ dient der Workshop einem hochrangigen Austausch von Wissenschaft und Praxis über Handlungsinstrumente, mit denen Staat und Verwaltung rassistischen Praktiken und Einstellungen vorbeugen und diesen ggfls. begegnen können. Die Ergebnisse des Workshops werden in die Entwicklung einer Toolbox eingehen, die auf einer mittleren Abstraktionsebene verschiedene Handlungsinstrumente mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen aufzeigt. Ziel ist die Präsentation eines Instrumentarienkastens, an dem sich Staat und Verwaltung situationsabhängig orientieren können. Diese Toolbox ergänzt ein erstes Policy Paper zu den Begrifflichkeiten und zur rechtlichen Bewertung von Rassismus in Institutionen. Alle Panelistinnen und Panelisten eröffnen die Debatte mit einem je fünfminütigen Impulsstatement, gefolgt von einer Diskussion auf dem Podium, die sich schrittweise einer Debatte mit allen anwesenden Gästen öffnet. Im Interesse eines lebhaften Austauschs auf den Panels sowie mit dem fachkundigen Publikum wird das Zeitmanagement streng gehandhabt.
Programm
9:10 Uhr
Panel 1: Begrifflichkeit und rechtliche Bewertung von Rassismus in Institutionen
Unter dem Begriff „Rassismus“ werden unterschiedliche Erscheinungsformen verhandelt. Interdisziplinäre und öffentliche Debatten konzentrieren sich hierbei zunehmend auf staatliche Entscheidungsprozesse und unbewusste Verhaltensweisen. Nicht alle dieser Formen sind notwendigerweise rechtswidrig, wobei das Recht keineswegs eindeutig ist; offene Fragen bestehen insbesondere bezüglich eines kulturalisierten Rassismus, strukturellen und institutionellen Erscheinungsformen sowie dem sog. Alltagsrassismus. Einen Überblick hierzu liefert das Policy Paper „Begrifflichkeit und rechtliche Bewertung von Rassismus in Institutionen“; eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung findet sich in der Open Access-Publikation „Grundgesetz und Rassismus“.
Prof. Dr. Judith Froese, Universität Konstanz
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden
Einführung und Moderation: Prof. Dr. Daniel Thym, Universität Konstanz
10:50 Uhr
Panel 2: Personal – Einstellungen, Verhalten und Veränderungsmöglichkeiten
Wie können Staat und Verwaltung auf unterschiedliche Erscheinungsformen des Rassismus reagieren? Einen ersten Ansatzpunkt bietet das Behördenpersonal, auf dessen Einstellungen und Verhalten eingewirkt werden kann. Welche Instrumente haben sich in der Verwaltungspraxis bewährt, welches weitere Potential lässt sich erschließen? Und ist Vielfalt in der Verwaltung ein geeignetes Instrument, um Rassismus vorzubeugen?
Prof. Dr. Anja Schiemann, Universität zu Köln
Katrin Hirseland, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
Milena Herbig, Universität Kassel
Moderation: Prof. Dr. Judith Froese, Universität Konstanz
14:00 Uhr
Panel 3: Außenkontakt der Behörden
Im Außenkontakt von Behörden mit Bürgerinnen und Bürgern können sich Erscheinungsformen von Rassismus zeigen. Wo liegen die wesentlichen Probleme in der Praxis, welche Gegenmaßnahmen sind geeignet und wie lassen sich diese wiederum mit den Anforderungen vereinbaren, die sich aus den jeweiligen Aufgabenwahrnehmungen durch die Behörden ergeben?
Prof. Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Gerrit Weber, Leiter der Polizeiabteilung im Ministerium des Innern NRW
Moderation: Prof. Dr. Judith Froese, Universität Konstanz
16:00 Uhr
Panel 4: Nachgelagerte Kontrolle und deren Grenzen
Eine nachgelagerte Kontrolle des staatlichen Verhaltens kann durch Gerichte und außergerichtliche Beschwerdemechanismen und Aufsichtsgremien erfolgen. Welche Vor- und Nachteile bietet die nachgelagerte Kontrolle? Was können insbesondere die Gerichte leisten und wo stoßen die gesetzlichen Instru-
mentarien an ihre Grenzen?
Rhian Schütte, Referentin für Beratung und Rechtsfragen (ADS-3) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin
Chandra-Milena Danielzik, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
Leonie Thum, Rechtsanwältin, Fachanwältin im Arbeitsrecht, Berlin
Moderation: Prof. Dr. Daniel Thym, Universität Konstanz
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Um Anmeldung über das Anmeldeformular oder via E-Mail an office.thym@uni-konstanz.de wird gebeten.