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Wie beeinflussen struktureller und individueller Rassismus Behördenentscheidungen und wie können Behördenleitungen darauf reagieren?

INRA_C05 – Projekt des FGZ Halle

Zielsetzung/Fragestellung

Untersuchungsgegenstand des Teilprojekts sind Entscheidungsprozesse und die Verwaltungskultur in Arbeits-, Ausländer- und Sozialbehörden in ausgewählten Bundesländern. Viele Entscheidungen in diesen Behördentypen betreffen Leistungen oder Gewährungen, auf die Antragsteller:innen existenziell angewiesen sind. Zugleich sind die zugrundeliegenden Rechtsnormen von Ermessensspielräumen geprägt, sodass den Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Verantwortung zukommt. Wenn Bürger:innen im Kontakt mit Behörden rassistische Diskriminierung erfahren, kann dies nachhaltig das Vertrauen der Betroffenen, aber auch das von nicht betroffenen Bürger:innen in den Staat erschüttern. Umgekehrt können Erfahrungen der Fairness und des Respekts einen entsprechend positiven Eindruck vermitteln.  

Individuell oder institutionell?

Das Teilprojekt geht der Frage nach, ob und inwiefern Entscheidungsprozesse durch individuelle Einstellungen und institutionelle Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Mithilfe leitfadengestützter Expert:inneninterviews wird untersucht, inwieweit rassistisches Wissen und entsprechende Praktiken von den Entscheidungsträger:innen aus ihrer eigenen „Lebenswelt“ mitgebacht, in Strukturen und Behördenkulturen vorgefunden oder neu erzeugt werden.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse werden die konkreten Bedarfe an Gegensteuerungs- und Reaktionsmechanismen auf rassistische Verhaltensformen und Behördenkulturen ermittelt. Bereits bestehende innerbehördliche Steuerungs- und Kontrollstrukturen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Daneben ist es Ziel, Ansatzpunkte für ein differenziertes Verfahren zu erarbeiten, mit dem Behörden ihre Strukturen und Abläufe auf Schwachstellen in Bezug auf den Schutz vor rassistischer Diskriminierung überprüfen können. Dafür werden nationale wie internationale Rechtsgrundlagen analysiert, um die Entwicklung und Etablierung entsprechender Instrumentarien rechtlich zu fundieren. Neben rechtlichen Erwägungen werden Perspektiven aus der Praxis – sowohl von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen als auch von Behördenvertreter:innen – einbezogen.

Vortragsreihe im Sommersemester 2022

Anlässlich des Projektstarts und zur Förderung der Fähigkeit zur kritischen Reflexion angehender Jurist:innen veranstaltete der Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Winfried Kluth im Sommersemester 2022 eine Vortragsreihe zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rassismus in der juristischen Ausbildung. Dabei wurden Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zu Rassismen und deren struktureller und vielschichtiger Verankerung in Alltag und Sprache sowie im Recht und der juristischen Ausbildung beleuchtet. Die aufgezeichneten Beiträge können Sie hier nachschauen.

Projektleiter:innen und Kontakt

Prof. Dr. Winfried Kluth
Halle

Prof. Dr. Winfried Kluth

Prof. Dr. Winfried Kluth ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er…
winfried.kluth@jura.uni-halle.de

Projektmitarbeiter:innen

 Cosima Piehler
Halle

Cosima Piehler

Cosima Piehler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am FGZ-Standort Halle. Sie studierte Rechtswissenschaften in Münster und Virginia…
cosima.piehler@jura.uni-halle.de

Laufzeit, Cluster und Forschungsfelder

Laufzeit:

01 / 2022 – 12 / 2024

Cluster und Forschungsfelder:

  • InRa-Studie „Institutionen & Rassismus"
  • InRa C: Rassismusbekämpfung und interinstitutionelle und internationale Lernprozesse

Termine

8.15-9.45 Uhr Online

Doris Liebscher: Mehr Rassismus(selbst)kritik in der juristischen Ausbildung

Wie kann es gelingen, Aspekte der Antirassismusarbeit in die Ausbildung von Jurist:innen zu implementieren? Dr.in Doris Liebscher fordert in ihrem Beitrag zur InRa-Vortragsreihe des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Uni Halle eine (selbst)kritischere Haltung in Bezug auf juristische Lehrinhalte, Praktiken und Selbstverständnisse.
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