Aktuelle Nachrichten
Winfried Kluth: Versammlungen müssen angemeldet, aber nicht genehmigt werden
07. Februar 2024
Interview mit Prof. Dr. Winfried Kluth (FGZ Halle) | mdr, Redaktion | Versammlungen müssen 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angemeldet werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Behörden sie genehmigen müssen, erklärt der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth von der Universität Halle.
» Externer LinkDemo, Protest und Blockade: Was in Sachsen-Anhalt erlaubt ist
07. Februar 2024
Artikel mit Expertise von Prof. Dr. Winfried Kluth (FGZ Halle) | mdr, Maren Wilczek | Allein im Januar haben Zehntausende Menschen in Sachsen-Anhalt an mindestens einer Demo teilgenommen – ob für die Interessen der Landwirte, mehr Klimaschutz oder gegen Rechtsextremismus. Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das heißt aber nicht, dass auf einer Demo alles erlaubt ist: Ein Überblick der Gesetze in Sachsen-Anhalt – die ähnlich auch in Sachsen und Thüringen gelten. …
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