[Open Access] Die Förderung der regionalen Kulturlandschaft als mitgliederbezogener Förderzweck im Sinne des §1 Genossenschaftsgesetz (GenG)

Genossenschaften haben sich ab dem 19. Jahrhundert in ganz Europa entwickelt. Dabei ist festzustellen, dass Genossenschaften in den einzelnen Regionen Europas unterschiedlich verstanden werden. Die verbindende Gemeinsamkeit aller Genossenschaften ist der demokratische Zusammenschluss einer unbestimmten Vielzahl von Personen, die gemeinschaftlich einen bestimmten Zweck fördern möchten. Unterschiede bestehen aber darin, wer von dem geförderten Zweck profitieren soll. In Deutschland sind Genossenschaften nach dem von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch geprägten Leitbild als Selbsthilfevereine allein auf die Förderung ihrer Mitglieder beschränkt. Demgegenüber können Genossenschaften im französisch-italienischen Modell auch Gemeinwohlbelangen fördern. Doch auch in Deutschland wächst in den letzten Jahren, bestärkt durch die Reform des § 1 GenG im Jahr 2006, das Bedürfnis nach gemeinwohlorientierten Genossenschaften, wie beispielsweise Kulturgenossenschaften. Der Beitrag untersucht dabei zwei mögliche Förderzweckbestimmungen, mit denen Kulturbetriebe unter den Genossenschaftsbegriff des § 1 GenG gefasst werden könnten.

Autor:innen

Pascal Schwarzer

Abstract

[Open Access] Die Förderung der regionalen Kulturlandschaft als mitgliederbezogener Förderzweck im Sinne des §1 Genossenschaftsgesetz (GenG)

Kulturgenossenschaften verfolgen ausweislich ihrer Satzungen zumindest auch - teilweise sogar ausschließlich - die Schaffung eines kulturellen Angebots, die Förderung von Kunst und Kultur sowie den kulturellen Austausch. Diese Förderzwecke scheinen zunächst klassische Zwecke der Dritt- oder Gemeinwohlförderung zu sein, kommen sie doch neben der kleinen Zahl von Mitgliedern auch einer großen Zahl von Nichtmitgliedern zugute. Der Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang zwei Förderzwecke, nämlich die „Erhaltung eines kulturellen Angebots“ und den „gemeinschaftlichen kulturellen Austausch“. Der Förderzweck der „Erhaltung eines kulturellen Angebots“ knüpft daran an, dass Kulturgenossenschaften häufig in Reaktion auf einen bevorstehenden oder bereits stattgefundenen Wegfall eines konkreten kulturellen Angebots entstehen. Mit dem Förderzweck des „gemeinschaftlichen kulturellen Austauschs“ soll weitergehend dem Umstand Rechnung tragen, dass eine Kulturlandschaft auf ein breites und vielfältiges Publikum angewiesen ist, um eine lebendige Kulturlandschaft sein zu können.

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