Prof. Dr. Klaus Günther
Principal Investigator
Fachrichtung(en)
Themenschwerpunkte
Methodiken
Kurz-CV
- 2018-2022: Pro- und Forschungsdekan sowie Dekan (2019 - 2021) des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/Main
- 2020: Editor-in-Chief der (peer review) Zeitschrift “Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (ARSP)”
- 2018: Präsident (Erster Vorsitzender des Vorstands) der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) (wiedergewählt 2022)
- 2018: Prof. h.c., Colegio Mayor de Nuestra Senora des Rosario, Universidad del Rosario, Bogotà/Kolumbien
- 2016: Gastprofessur SciencesPo, Faculté du Droit, Paris
- 2012: Gastprofessur London School of Economics, Department of Law
- 2007-2019: Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Formation of Normative Orders / Die Herausbildung normativer Ordnungen (EXC 243)“
- 2001: Mitglied des Leitungsgremiums (Kollegium) am Institut für Sozialforschung (IfS) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- 2001: Visiting Fellow, Corpus Christi College, Oxford
- 1998: Universitätsprofessor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt a.M.
- 1995-1996: Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin
Was interessiert mich am Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Normative Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, wenn diese Grundlagen in pluralistischen Gesellschaften unvermeidlich deutungsoffen und umstritten sind, so dass Formen und Verfahren der Konfliktaustragung selbst zu einem notwenigen Teil dieser Grundlagen werden. Dabei geht es mir vor allem um zwei Forschungsfragen: (1) Moderne Gesellschaften mit einer rechtsstaatlich-demokratischen Verfassung ermöglichen einen vergleichsweise hohen Grad an individuellen Freiheits- und Teilhaberechten. Dafür müssen sie aber den Preis einer gesteigerten Komplexität ihrer institutionellen, administrativen und ökonomischen Ermöglichungsbedingen zahlen. Individuelle Unabhängigkeit geht daher oft mit der Erfahrung zunehmender Abhängigkeit von sozialen Systemen einher, die sich in Zeiten systemischer Polykrisen noch verschärft. Das motiviert den Ruf nach scheinbar einfachen Lösungen mit autoritären Mitteln. Daher ist Habermas` Frage von1976 unter veränderten Bedingungen neu zu stellen: Können komplexe Gesellschaften trotz Polykrisen noch eine vernünftige Identität ausbilden? (2) Welche Funktion kommt dabei dem Strafrecht und dem Kriminaljustizsystem zu? Ich vermute, dass die kommunikative oder expressive Bedeutung des Strafrechts hier eine entscheidende Rolle spielt - bis hin zu der gesellschaftlichen und politischen Erwartung, das Strafrecht könne eine brüchig gewordene vernünftige Identiät nicht nur stabilsieren, sondern sogar selbst mit erzeugen.