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Integration durch Verfassungsrechtsprechung

In: Zusammenhalt durch Recht?, hg. von Klaus Günther, Daniel Thym und Uwe Volkmann, 145–164. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 1. Frankfurt am Main: Campus Verlag

Autor:innen

Ute Sacksofsky

Abstract

Integration durch Verfassungsrechtsprechung

Der Beitrag geht am Beispiel des deutschen Bundesverfassungsgerichts – der Frage nach, welchen Beitrag verfassungsgerichtliche Entscheidungen zur gesellschaftlichen Integration leisten können. Damit ist die Fragestellung zwar verknüpft mit der schon seit der Weimarer Zeit geführten Diskussion um Integration durch Verfassung, unterscheidet sich von ihr aber in wesentlichen Aspekten. Gezeigt wird, dass Integration durch Verfassungsrechtsprechung nicht mit möglichst großer Akzeptanz oder der Förderung gesellschaftlichen Friedens gleichgesetzt werden darf. Stattdessen muss sich der verfassungsgerichtliche Beitrag zur gesellschaftlichen Integration auf die spezifischen Aufgaben der Verfassungsgerichtsbarkeit beziehen: die Sicherstellung der Einhaltung demokratischer Spielregeln, die einen Machtwechsel real ermöglichen, sowie den Grundrechtsschutz, insbesondere als Schutz vor Diskriminierung. In diesen Bereichen verlangt Integration durch Verfassung intensive verfassungsgerichtliche Kontrolle.

Quellen

Sacksofsky, Ute. 2024. Integration durch Verfassungsrechtsprechung. In: Zusammenhalt durch Recht?, hg. von Klaus Günther, Daniel Thym und Uwe Volkmann, 145–164. 1. Auflage. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 1. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 10.04.2024.

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