Grundgesetz und Rassismus. Rechtliche Einordnung einer gesellschaftlichen Debatte.
Abstract
Seit 1949 verbietet der besondere Gleichheitssatz im Grundgesetz Ungleichbehandlungen wegen der »Rasse«. Dieser wurde seinerzeit in Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus eingefügt. Wird heute über Rassismus diskutiert, fallen die Begriffsdefinitionen meistens deutlich breiter aus als im Jahr 1949. Das gilt sowohl für die Frage, wer von Rassismus betroffen ist, als auch, welche Interaktionen als rassistisch einzustufen sind. In ihrem Sammelband »Grundgesetz und Rassismus« rücken die Herausgeber:innen Judith Froese und Daniel Thym ebendiese Fragen in das Zentrum eines breit gefächerten Tableaus an Beiträgen führender Expert:innen aus dem deutschsprachigen Raum. Larissa Schuler und Freya Leinemann haben die Rechtswissenschaftler:innen befragt: zu Begriffsdebatten, zur Politisierung der Fachdiskussion und zu Erwartungen an das Recht.
Quellen
Froese, Judith und Daniel Thym. 2023. Grundgesetz und Rassismus. Rechtliche Einordnung einer gesellschaftlichen Debatte. Zusammenhalt begreifen. 03.04.2023. url: https://fgzrisc.hypotheses.org/3699.