Bitte beachten Sie, dass sich diese Website aktuell im Umbau befindet.

ZuSichT: Perspektiven von Menschen mit ­Behinderungen auf gesellschaftliche Positionen und Zusammenhalt

BIE_F_08 – Projekt des FGZ Bielefeld

Zielsetzung / Fragestellung

Der Begriff Behinderung ist trotz scheinbarer Eindeutigkeit von hoher Unsicherheit geprägt. Dies liegt unter anderem an der ihm bzw. dem Phänomen eigenen Heterogenität. Ebenso unklar und diffus wie der Begriff ist daher die Zuschreibung einer entsprechenden Betroffenheit, die jedoch im Alltag mit der vermeintlichen Objektivität eines absoluten Merkmals vorgenommen wird. Den Vereinten Nationen zufolge beinhalten „Persons with disabilities […] those who have long-term physical, mental, intellectual or sensory impairments which in interaction with various barriers may hinder their full and effective participation in society on an equal basis with others” (United Nations 2007). Als entscheidendes konstitutives Merkmal einer Behinderung wird die Beeinträchtigung auf sozialer Ebene oder Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe als mögliche, aber nicht notwendige Folge einer Beeinträchtigung verstanden. Die entsprechende begriffliche Abgrenzung ist im einschlägigen Diskurs allerdings nicht nur in Übersetzungsfragen hoch umstritten (vgl. bspw. zum Fokus auf Aktivitäten oder Körper Steinwede / Kersting / Harand / Schröder / Schäfers / Schachler 2018 und United Nations 2007). Eine soziale Verortung und dimensionales Verständnis nehmen jedoch zu, womit die Vorstellung eines Behinderungskontinuums anstelle einer distinkten Einteilung in zwei Gruppen einhergeht.

Für einen großen Teil der Bevölkerung liegt Behinderung außer Reichweite, wird abgewehrt und ist mit Ungleichwertigkeit verbunden – bis sie (Behinderung) durch eine eigene Betroffenheit im Sinne von Beeinträchtigung oder Behinderung oder die Erfahrungen verbundener Personen in die eigene Lebenswirklichkeit rückt (Danz 2011). Schlagartig werden o. g. Einschränkungen sozialer Teilhabe in Form von Diskriminierung, Stigmatisierung, Konfrontation mit negativen Vorurteilen auf der einen Seite und Prozesse sozialer Schließung, soziale Ungleichheit und Kumulation von Nachteilen auf der anderen Seite offenbar und real erfahrbar (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016).

Zentrales Anliegen des empirisch-analytischen Projekts ist die Erforschung der Innenperspektive der marginalisierten und doch allgegenwärtigen Gruppe der Menschen mit Behinderungen auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, da sie außerhalb des gesellschaftlichen Zentrums stehen.

  • Inwiefern und wie erleben Menschen mit Behinderungen ihre eigene gesellschaftliche Position an sich, in Bezug auf Gesellschaft und bezüglich Aspekten von Zusammenhalt?
  • Wie beschreiben und bewerten sie dabei ihre soziale Partizipation? In welcher Beziehung steht gesellschaftlicher Zusammenhalt oder Gruppenzugehörigkeit dazu?
  • Welche Bedarfe werden zum Abbau von Diskriminierung und der Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts von und mit Menschen mit Behinderungen gesehen?
     

Thematischer Bezug zu gesellschaftlichem Zusammenhalt

Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist keine Sache der Mächtigen / Mehrheit, die verordnet werden kann, sondern ein interaktiver Prozess. Erfahrungen von eingeschränkter sozialer Teilhabe, Marginalisierung und Diskriminierung, die sich in der Zuschreibung der „Menschen mit Behinderungen“ manifestieren, nehmen entscheidenden Einfluss auf die Wahrnehmung der eigenen gesellschaftlichen Position. So wird darüber auch die Sicht auf Gesellschaft vermittelt und insbesondere gesellschaftlicher Zusammenhalt (nicht) erlebt. Je nach Definition betrifft Behinderung wenigstens 15 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung und ist somit allgegenwärtiger als Nicht-Betroffene vermuten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016). Es handelt sich sogar um „eine zentrale Form sozialer Ungleichheit“ (Maschke 2007: 299). Da in der Bundes­republik Deutschland ein ausgebautes System an separierenden Strukturen bei Beschulung, Arbeit etc. existiert, kann Zusammenhalt eher speziell beziehungsweise in Exklusionszonen als allgemeingesellschaftlich erlebt werden.

Abwertende Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen gehören zum Syndrom der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und setzen sich von Vermeidung bis hin zu verdeckter oder offener Behindertenfeindlichkeit in individuelles Verhalten Unbeteiligter um. Das vermeintlich absolute und unveränderliche Merkmal Behinderung überstrahlt bei den (zugeschriebener Weise) betroffenen Personen andere Rollen und Merkmale, was zu Lebensbereiche übergreifenden Stigmatisierungsprozessen führt (Haubl 2015). Ein entsprechendes Konfliktfeld zwischen Abweichung und Normalität, Exklusion und Zugehörigkeit zeigt sich in der politisch forcierten Debatte um eine wie auch immer geartete „Inklusion“ (Wansing 2015), die auf Mikro­ebene entgegen der öffentlichen Rahmung jedoch oftmals nicht erwünscht ist (Haubl 2015). Die bestehenden ablehnenden Haltungen werden also entgegen der politischen Agenda eher verstärkt anstatt abgebaut, was den Gruppengegensatz zwischen Betroffenen und Unbeteiligten sowie die Debatten beispielsweise um Gleichstellung oder auch Pränataldiagnostik verschärft. Damit handelt es sich dem Kurzprofil des Bielefelder Teilinstituts entsprechend um einen Konflikt, der sich in Haltungen auf der Mikroebene äußert, die durch Meso- und Makrostrukturen gerahmt werden und wiederum auf diese zurückwirkt. Stets bleiben Nicht-Betroffene die diskursiv stärkere, bevormundende und exkludierende Stimme, was zur Gefährdung gesellschaftl­ichen Zusammenhalts beiträgt. Menschen mit Behinderung zu befragen dient in diesem Projekt dazu, das patriarchale, ableistische Denken der nicht betroffenen Mehrheitsgesellschaft nicht zu reproduzieren, sondern vielmehr die von Diskriminierung betroffene Gruppe als aktiven Akteur zu begreifen und einzubeziehen. Gerade darin liegen auch das Innovationspotential und der universale Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, United Nations 2007; Wansing 2015).

Spätestens seit Ratifizierung der UN-BRK (United Nations 2007) ist das darin geforderte Disability Mainstreaming von allgemeinem Interesse für gesellschaftliche Entwicklung. Zudem verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten in Artikel 31 zur Sammlung geeigneter Forschungsdaten, welche die Konzeption von Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK erlauben. Daher ist es höchst bedeutsam, der Lebenslage unter der Bedingung von Behinderung gerade in Bezug auf gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufmerksamkeit zu schenken, um diesen konstruktiv begreifen und wenden zu können.


Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) 2016: Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. TEILHABE – BEEINTRÄCHTIGUNG – BEHINDERUNG, Bonn.

Danz, Simone 2011: Behinderung. Ein Begriff voller Hindernisse, Frankfurt am Main.

Haubl, Rolf 2015: Behindertenfeindlichkeit – narzisstische Abwehr der eigenen Verletzlichkeit, in: Schnell, Irmtraud (Hrsg.): Herausforderung Inklusion. Theoriebildung und Praxis, Bad Heilbrunn, 103-115.

Maschke, Michael 2007: Behinderung als Ungleichheitsphänomen – Herausforderung an Forschung und Praxis, in: Waldschmidt, Anne; Schneider, Werner (Hrsg.): Disability Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinderung. Erkundungen in einem neuen Forschungsfeld, Bielefeld, 299-320.

Steinwede, Jacob; Kersting, Anne; Harand, Julia; Schröder, Helmut; Schäfers, Markus; Schachler, Viviane 2018: Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, 2.  Zwischenbericht, Bonn.

United Nations 2007: Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol, New York.

Wansing, Gudrun 2015: Was bedeutet Inklusion? Annäherungen an einen vielschichtigen Begriff, in: Degener, Theresia; Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe, Schriftenreihe / Bundeszentrale für Politische Bildung, Band 1506, Bonn, 43-54.

Laufzeit, Cluster und Forschungsfelder

Laufzeit:

06 / 2022 – 05 / 2024

Cluster und Forschungsfelder:

  • Cluster 2: Strukturen, Räume und Milieus des Zusammenhalts
  • C2: Milieu und soziale Ungleichheiten

FGZ-interne Kooperationspartner:innen

Prof. Dr. Jost Reinecke
Bielefeld

Prof. Dr. Jost Reinecke

Jost Reinecke ist seit 2004 Universitätsprofessor für Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung an der Fakultät für…
jost.reinecke@uni-bielefeld.de
Dr. Janine Dieckmann
Jena

Dr. Janine Dieckmann

2023: Stellvertretende wissenschaftliche Leitung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft2019: IDZ-Bereichsleitung…
janine.dieckmann@idz-jena.de
» zurück zur Projektübersicht