Einerseits und Andererseits: Warum es so schwer ist, die AfD zu verbieten

Verfassungsblog

Autor:innen

Uwe Volkmann

Abstract

Die derzeitige Diskussion um ein Verbot der AfD ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich die Wahrnehmung auch ganz grundlegender verfassungsrechtlicher Institute im Laufe der Zeit verändern kann. Bis in die siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war das Parteiverbot bei vielen geradezu verschrien; es galt zusammen mit den Notstandsgesetzen und dem Radikalenerlass als weiteres Repressionsinstrument eines autoritären Staates, als sichtbarer Beleg für dessen immer nur vorgeschobene Liberalität. Heute, da über seinen möglichen Einsatz gegen die AfD diskutiert wird, fliegen ihm die Sympathien zu, und dies auch aus Richtungen, aus denen man es vorher nicht unbedingt erwartet hatte. Im Windschatten dieses Aufstiegs segeln mittlerweile auch die Behörden des Verfassungsschutzes, deren Ansehen sich ebenfalls auf eine wundersame Weise und in dem Maße gewandelt hat, wie sie statt primär diejenige von links verstärkt die Gefahr von rechts in ihr Visier nehmen. Tatsächlich bekäme man ohne sie schon gar nicht das Material zusammen, dessen es heute für die erfolgreiche Durchführung eines Verbotsverfahrens bedürfte, und jede Verlautbarung in diese Richtung – Landesverband XY „gesichert rechtsextrem“ – wird dankbar aufgenommen. Aber ob man den Antrag stellt oder nicht, ist eine schwierige Abwägungsentscheidung, die man auch nicht dadurch unterlaufen kann, dass man sie zu einer rechtlichen erklärt oder sie in der Verfassung schon vorweggenommen sieht.

Quellen

Volkmann, Uwe. 2024. Einerseits und Andererseits: Warum es so schwer ist, die AfD zu verbieten. Verfassungsblog. 25.03.2024. url: https://verfassungsblog.de/einerseits-und-andererseits/.

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