Migrationspolitisches Forum: Migrationssteuerung jenseits von Zurückweisungen und Grenzkontrollen
Migrationspolitisches Forum des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz im Rahmen des „Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (FGZ).
Anwendung und Vollzug des Asylrechts bringen für alle Beteiligten immer neue Herausforderungen mit sich, die die zunehmende Komplexität von EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung noch verstärken. Ein Beispiel sind die „Dublin-Zentren“, die Brandenburg und Hamburg in Abstimmung mit der früheren Bundesregierung einrichteten und die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz als erweiterte Aufnahmeeinrichtungen bei Sekundärmigration bundeseinheitlich geregelt werden sollen. Auf Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen fragt das erste Panel, wie der künftige Rechtsrahmen ausgestaltet sein soll, welche juristischen Fragen dieser aufwirft und welche praktischen Umsetzungsoptionen bestehen. Viel dürfte, auch juristisch, von der tatsächlichen Ausgestaltung abhängen, die wiederum darüber mitentscheidet, ob der angestrebte Steuerungserfolg erreicht wird.
In Bezug auf „sichere Herkunftsländer“ bewirken jüngere EuGH-Urteile eine neue Unübersichtlichkeit, die sich die Behörden und Gerichte derzeit erarbeiten. Davon handelt das zweite Panel. Dieses betrifft nicht das jüngste deutsche Gesetz über zwei separate Herkunftslandlisten nach Grundgesetz und EU-Recht, sondern erkundet auf dessen Grundlage die Parameter für die künftige Einstufungspraxis aufgrund der Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348, die ab Juni 2026 angewandt werden wird. Wann können ganze Länder ohne Ausnahmen als sicher eingestuft werden, wenn in Einzelfällen doch Verfolgung droht? Ist die Monopolisierung der Rechtmäßigkeitsprüfung beim BVerwG möglich und zielführend und inwiefern steht zu erwarten, dass der EuGH zu den offenen Fragen hinreichend klare Aussagen tätigt? Was folgt aus dem Kommissionsvorschlag für die europaweite Listung einiger Herkunftsländer? Diese Fragen sind rechtlich virulent und politisch bedeutsam, wenn diejüngste Gesetzesänderung bewirken wird, dass wegen des einfacheren Einstufungsverfah rens künftig deutlich mehr Länder als sicher eingestuft werden.

