C_03 Kooperative Rekonfigurationen von Infrastrukturen als gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung
Standorte: | Halle |
Fachdisziplinen: | Soziologie , Rechtswissenschaft |
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Abstract
Wie tragen Bürger:innen dazu bei, lokale Versorgungsstrukturen durch die Selbstorganisation von Infrastrukturen zu verändern oder zu erhalten? Welche Rolle spielt der gesellschaftliche Zusammenhalt dabei? Wir untersuchen die sozialen und rechtlichen Voraussetzungen für die bürgerschaftliche Bereitstellung von Infrastrukturen in Form von Infrastrukturgenossenschaften.
Unser Arbeitspaket (AP) untersucht gesellschaftlichen Zusammenhalt im Bereich der Selbstorganisation von Infrastrukturen. Dabei interessiert uns die Bereitschaft von Bürger:innen, sich selbst an der Verbesserung oder Bereitstellung von Infrastrukturen zu beteiligen. Wir betrachten hierzu die Bereiche Wohnen und Energie.
Mit Blick auf die zentralen Fragestellungen des FGZ erforschen wir wie Genossenschaften gesellschaftlichen Zusammenhalt als Ressource nutzen. Gleichzeitig möchten wir herausfinden wie sie ihn im gemeinsamen Arbeiten erzeugen oder durch Exklusionsprozesse gefährden.
Das AP ist multimethodisch und transdisziplinär angelegt. Im AP werden rechtswissenschaftliche und soziologische Zugänge kombiniert. Wir nutzen unterschiedliche Befragungsformate. Diese Formate kontrastieren wir mit einer Analyse der Rechtslage.
Transferaktivitäten
Unsere praxisorientierten Angebote richten sich insbesondere an die untersuchten Kommunen und lokale zivilgesellschaftliche Akteur:innen. Ein jährlich stattfindender Workshop bietet uns eine geeignete Plattform für den Austausch. Teilnehmende sind Wissenschaftler:innen, Praxispartner:innen sowie Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung und Interessierte der Zivilgesellschaft.
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Vor dem Hintergrund der im Themenfeld C formulierten infrastrukturellen Problemlagen widmet sich das im zweiten Schwerpunkt angesiedelte AP den Praktiken der Selbstorganisation von Infrastrukturen (voice) und der Erforschung der Bereitschaft von Bürger:innen, sich selbst an der Verbesserung oder gar Bereitstellung von Infrastrukturen zu beteiligen. Am Beispiel von Infrastrukturgenossenschaften u.a. im Bereich Wohnen und Energie, fragen wir, wie kooperative Rekonfigurationen von Infrastrukturen und so Zusammenhaltsangebote vor Ort gestaltet werden. Damit leistet das AP einen Beitrag zur die schwerpunktspezifischen Fragen, wer in welcher Form und mit welcher Wirkung öffentliche Güter und Infrastrukturen herstellt und gewährleistet sowie zur Frage, wie sich das Verhältnis von zivilgesellschaftlicher Initiative bei der Erstellung öffentlicher Güter gestaltet.
Der Fokus auf Genossenschaften, die als „Kinder der Not” und als Folge transformativer Umbrüche in der Zeit der Industrialisierung vermehrt Aufmerksamkeit bekommen hat, begründet sich in ihrer spezifischen Stellung zwischen Staat, Markt und Zivilgesellschaft: Einerseits gelten sie besonders in Krisenzeiten als widerstandsfähige Kooperationsform. Andererseits bietet ihr Prinzip der Stimmengleichheit eine Basis für alternative Formen der Infrastrukturgestaltung in demokratischen Gesellschaften. Für transformative infrastrukturelle Entwicklungen sind insbesondere solche Genossenschaften interessant, die dem Dritten Sektor zugeordnet werden können. Diesen Genossenschaften ist gemein, dass sie ihren Förderzweck nicht nur auf die eigenen Mitglieder beziehen, sondern über diese hinaus einen lokalen Versorgungsbeitrag für das Gemeinwesen leisten möchten. Genossenschaften, die sich solchen „dauerhaften Einrichtungen” (Kluth 2018: 242) widmen, welche „die Grundlage für den Freiheitsgebrauch der Bürger darstellen” (ebd.) bezeichnen wir als Infrastrukturgenossenschaften (auch Sozial-, Bürger:innen- oder gemeinwesenorientierte Genossenschaft).
In der Literatur werden Infrastrukturgenossenschaften Potenziale in der Transformation lokaler Infrastrukturen zugesprochen sowie auf ihre stabilisierenden und zusammenhaltstärkenden Effekte verwiesen. Durch ihr Prinzip der Stimmgleichheit und die Möglichkeit auch soziale und kulturelle Belange zu fördern gemäß § 1 Abs. 1 GenG bieten Genossenschaften die Möglichkeit, die Entstehung oder Nutzung von Zusammenhalt bei gleichzeitig großem Exklusionspotenzial (alle Nichtmitglieder) zu beobachten.
Die Ambivalenz von „Freiwilligenarbeit“ und dem Risiko, einen Legitimationsbeitrag für eine „Politik des Unterlassens” (van Dyk/Haubner 2019: 269) zu leisten, der den staatlichen Rückzug aus öffentlichen Versorgungsleistungen leichter verkraftbar machen könnte (Klemisch/Vogt 2012; Thürling/Hanisch 2021), verschärft das bereits angespannte Feld.
Principal Investigators

Dr. Jakob Hartl
Projektmitarbeiter:innen
Laufzeit, Themen- und Forschungsfelder
Laufzeit:
06/2024 – 05/2029
Termine
Hallischer Saal, Universität Halle-Wittenberg, Universitätsring 5, 06108 Halle (Saale)
Gemeinsam gestalten: Erfahrungen und Herausforderungen genossenschaftlicher Zusammenarbeit
Gebäude: Ludwig-Wucherer-Straße 2 Ludwig-Wucherer-Straße 2 06108 Halle (Saale) Raum: Seminarraum 22 A Etage: 1. Obergeschoss


