Zusammenhalt und Wohlfahrtsstaat
Tagung
Der Wohlfahrtsstaat kann als ein wesentliches Strukturelement des gesellschaftlichen Zusammenhalts gelten, der ihn auf vielfältige Weise direkt und indirekt prägt. Ihm obliegt die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, mit dem Ziel, über alle Statusunterschiede hinweg ein kohäsives Maß an sozialer Sicherheit und sozialem Ausgleich zu erzeugen. Insbesondere in seinen kommunalen und korporativen Ausprägungen sowie über die öffentlichen Infrastrukturen, die sich in seinem Rahmen ausbilden können, kann er für vielfältige Praktiken des Zusammenhalts vor Ort sorgen. Angesichts struktureller Herausforderungen wie dem Wachsen von Marktungleichheiten, demografischen Dynamiken und dem Erstarken einer Debatte um Wohlfahrtschauvinismus etwa, ist jedoch auch danach zu fragen, inwiefern er seinen kohäsiven Aufgaben überhaupt noch genügen kann. Inwiefern gelingt es dem Wohlfahrtsstaat (noch oder nicht mehr), durch sozialen Ausgleich und die Gewährleistung öffentlicher Güter Zusammenhalt zu stiften?
Die Jahrestagung des Cluster 2 wird sich mit der Frage nach dem Zustand der integrativen Kapazitäten des Wohlfahrtsstaates aus den unterschiedlichen Perspektiven innerhalb des FGZ befassen. Dabei steht sowohl die Funktion des Wohlfahrtsstaates als einer Rechtfertigungsordnung im Fokus, in der über die normativen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts gestritten wird; etwa über das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung, von Staat und Zivilgesellschaft, oder von öffentlichen Gütern und partikularen Interessen. In diesem Kontext wären über die Diskurse und die narrativen Figuren des (wohlfahrtsstaatlichem) Zusammenhalts zu sprechen. Es stehen aber auch Fragen zur Disposition, die mit seinen strukturellen Dynamiken zusammenhängen und auf vielfältige Weise nicht nur Ungleichheiten reduzieren, sondern auch alte Ungleichheiten stabilisieren oder gar neue provozieren können. Zu fragen wäre in diesem Zusammenhang nach den „funktionalen Äquivalenten“, die die strukturellen Probleme der Wohlfahrtsstaatlichkeit im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt kompensieren können. Über die direkten und sichtbaren Beiträge konkreter wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt hinaus gilt es daher, staatliche Aktivitäten in ihrer Breite und ihren vielfältigen Beziehungen zu Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit, aber auch Markt und Familie in den Blick zu nehmen. Nicht zuletzt im internationalen Vergleich wäre auch zu fragen, inwiefern gesellschaftliche Polarisierungen gerade in Gesellschaften mit „schwachen“ Wohlfahrtsstaaten zu beobachten sind.
Wie steht es also um die „utopischen Energien“ des Wohlfahrtsstaates (Habermas) und um die „Staatsbedürftigkeit der Gesellschaft“ (Vogel) für Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts? Hierbei geht es keineswegs nur um zentralstaatliche Perspektiven, sondern auch um kommunale und regionale Aktivitäten, Praktiken und Diskurse, die vor Ort kohäsive oder auch selektive Wirkungen entfalten können.
Organisatorisches & Programm
Anmeldungen für die Tagung senden Sie bitte bis zum 19. Januar 2022 per Mail an Martin Bacher. Die Einwahldaten werden dann im Vorfeld der Tagung versendet.