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Praxen und Erfahrungen polizeilicher Kontrollen in Berlin

INRA_B08 – Berlin

Zielsetzung/Fragestellung

Nach dem Grundgesetz gilt die Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Die Einhaltung dieser Rechtsgrundsätze gilt insbesondere für die staatlichen Verwaltungsorgane, darunter vor allem auch die Polizei mit ihrem Gewaltmonopol und dem Auftrag, Sicherheit für alle Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Kritische Debatten um institutionelle Rassismen in Deutschland als einer sich zunehmend pluralisierenden und diversifizierenden Migrationsgesellschaft haben nunmehr auch staatliche Sicherheitsorgane wie die Polizei in den Blick gerückt. Dabei wird unter dem Stichwort des Racial Profiling die Polizei mit dem Vorwurf konfrontiert, rassistische Kontrollen und Gewalt zu praktizieren.

Forschungsfragen und -ansatz

Vor diesem Hintergrund wird in diesem Forschungsprojekt am Beispiel der Berliner Polizei nach deren polizeilicher Kontrollpraxis gefragt. Mit der Fokussierung auf die Perspektive der Betroffenen von Rassismus sollen deren Erfahrungen sowie Handlungs- und Bewältigungsstrategien im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollen und möglichen intersektionalen Ungleichbehandlungen sowie (rassistischen) Diskriminierungen in teilnehmender Beobachtung ethnographisch erarbeitet werden. Dabei stellen sich Fragen wie:

  • Wann ist polizeiliches (Kontroll-)Handeln legitim, wann nicht?
  • Handeln Polizist:innen neutral und unvoreingenommen?
  • Wie erleben und welche Auswirkungen haben Polizeikontrollen auf die Betroffenen, ihr soziales Umfeld und den städtischen Sozialraum?
  • Wie wird, kann oder sollte das institutionell machtvolle Handeln der Polizei im Sinne einer rechtsstaatlich-demokratischen, gleichberechtigten und inklusiven Bürger:innengesellschaft gestaltet, kontrolliert, in Balance gehalten oder gar begrenzt bzw. grundsätzlich überdacht werden?
  • Und welche Handlungsbedarfe bestehen aus der Betroffenenperspektive, etwa im Sinne des machtstärkenden Empowerment- und macht(umver)teilenden Powersharing-Ansatzes?

Forschungsfeld: „Kriminalitätsbelastete Orte“

Als Forschungsfeld dient ein im Innenstadtbezirk divers zusammengesetzter Sozialraum, der von der Berliner Polizei als „kriminalitätsbelasteter Ort“ deklariert wird und seit 2020 unter intensiver polizeilicher Beobachtung und Kontrolle steht. Neben den von Kontrollen Betroffenen sollen anhand von Interviewerhebungen mit einem mehrperspektivischen Ansatz auch die Perspektiven und Handlungspraxen anderer relevanter Akteur:innen aus diesem Sozialraum, wie Anwohner:innen, Sozialarbeiter:innen, Gewerbetreibende, Aktivist:innen, Beratungs- und Anlaufstellen sowie Vertreter:innen der Polizei in den Blick genommen werden.

Auf der Grundlage der empirischen Befunde werden kollaborativ unter Einbeziehung der Beforschten und im Austausch mit Fachkreisen Handlungsempfehlungen erarbeitet und die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Dr. Felix Axster
Berlin

Dr. Felix Axster

Seit 2019: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ)2014-2019: Förderung durch die…
felix.axster@tu-berlin.de

Projektmitarbeiter:innen

Dr. Halil Can
Berlin

Dr. Halil Can

Seit 2022: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, TU Berlin, FGZ, InRa-Studie im Teilprojekt B08 "Praxen und Erfahrungen polizeilicher…
can@tu-berlin.de

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01 / 2022 – 12 / 2024

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  • InRa-Studie „Institutionen & Rassismus"
  • InRa B: Fallstudien zu Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
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