Kein gesellschaftlicher Zusammenhalt ohne Recht – kein Recht ohne gesellschaftlichen Zusammenhalt? – Re-Konstruktionen zwischen Menschenrechten und nationalstaatlicher Verfassung
Abstract
Wenn es um die Bedeutung des Rechts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt geht, werden üblicherweise zwei gegensätzliche Positionen, wenn auch zumeist in mehr oder weniger vermischter Form, vertreten: Für die einen gibt es keinen Zusammenhalt ohne Recht; dieses, vor allem die Verfassung, verbindet die Individuen erst zur Gesellschaft. Für die anderen ist das Recht in seiner Geltung und Wirksamkeit auf einen vorgängigen gesellschaftlichen Zusammenhalt angewiesen. Der Beitrag skizziert die historischen Grundlagen dieser beiden Positionen und ihrer wechselseitigen Kritik, um dann zu zeigen, dass es sich um eine falsche Alternative handelt. Mit der seit 1789 explizit gesetzten Zweckbestimmung jeder politischen Assoziation, die Menschenrechte für eine bestimmte Gesellschaft unter ihren spezifischen Lebensbedingungen zu garantieren, wird eine rechtliche und gesellschaftliche Veränderungsdynamik ausgelöst. In dem Maße, wie sie von den Beteiligten und nachfolgenden Generationen als eine gemeinsam geteilte Geschichte erfahren wird, kann sie integrative Wirkung entfalten.
Sources
Günther, Klaus. 2024. Kein gesellschaftlicher Zusammenhalt ohne Recht – kein Recht ohne gesellschaftlichen Zusammenhalt? – Re-Konstruktionen zwischen Menschenrechten und nationalstaatlicher Verfassung. In: Zusammenhalt durch Recht?, hg. von Klaus Günther, Daniel Thym und Uwe Volkmann, 13–46. 1. Auflage. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 1. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 10.04.2024.