Im Rahmen des FGZ-Fellowprogramms laden wir hochkarätige Spitzenwissenschaftler:innen sowie ausgezeichnete Promovierende und Postdocs zur Mitarbeit an unseren Fragestellungen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Das Programm richtet sich gleichermaßen an hochqualifizierte Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die Fachwissen, Inspiration und kreativen Input liefern. Die Fellows stellen eine wichtige Ressource für das Institut dar. Sie unterstützen die Forschung, verbessern die transdisziplinäre Methodik und helfen, gemeinsam politische, wirtschaftliche, soziale und zivilgesellschaftliche Akteur:innen zu erreichen.
Der Forschungsaufenthalt im Rahmen des Fellowprogramms an einem der elf Teilinstitute oder den kooperierenden Partnerinstitutionen soll in Bezug auf das jeweils eigene Forschungsprojekt einen intensiven und langfristigen Austausch mit Wissenschaftler:innen sowie Praktiker:innen ermöglichen. Das FGZ-Fellowship bietet ein multidisziplinäres Forschungsumfeld mit Zugang zu den anderen Forschungseinrichtungen sowie den Praxispartner:innen, Dateninfrastrukturen und den Transfer-Services des FGZ. Fellows können und sollen auch in die Karriereförderung des FGZ eingebunden werden.
Ihre Ansprechperson:
Gefördert werden Aufenthalte von Forscher:innen oder Praxispartner:innen an FGZ Standorten für Forschungs- und Transfervorhaben, die sich mit Themen, Aspekten und Forschungszielen des FGZ befassen und einen erkennbaren Mehrwert zum aktuellen Forschungsstand und zu bestehenden Forschungs- und Transferaktivitäten des FGZ darstellen.
Es gibt verschiedene Arten von Fellowships, die sich an unterschiedlichen Zielen orientieren. Dazu gehören:
Fellowships zu Jahresschwerpunktthemen oder im Kontext von Querschnitts- oder Jahreskonferenzen,
Fellowships zur Ergänzung fachlicher oder thematischer Lücken,
Fellowships zur Anbahnung und Intensivierung von nationalen/internationalen Kooperationen
sowie Fellowships zur Stärkung der Themenfelder und des Forschungsdatenzentrums.
Es werden Vorhaben mit Fragestellungen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt.
Für das Jahr 2026 orientiert sich das Jahresschwerpunktthema an den geplanten Querschnittstagungen sowie an der Jahreskonferenz. Vorgesehen sind in diesem Jahr die Themen (a) sozial-ökologische Transformation und (b) Marginalisierung und Ungleichheit.
Die Fellows des Jahres 2027 sollen insbesondere dazu beitragen, den interdisziplinären Austausch mit am FGZ unterrepräsentierten Disziplinen und Themenbereichen zu stärken. Hierzu zählen insbesondere (c) eine stärkere analytische Einbeziehung von Bildmedien und Emotionen sowie (d) die Berücksichtigung von zusammenhaltsrelevanten Perspektiven aus der Ökonomie.
Für das Jahr 2028 ist geplant, zu beiden übergreifenden Leitfragen der zweiten Förderphase (e) zu Fragen krisenhafter Zugehörigkeit und kollektiver Identität und (d) zur Konzeption demokratischen Zusammenhalts zu arbeiten.
Die Bewerbung erfolgt nicht direkt durch die Fellows selbst, sondern über die Leitungen der Themenfelder des FGZ bzw. des Forschungsdatenzentrums. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Unterstützung des FGZ-Standortes, an dem der Aufenthalt stattfinden soll.
Wenn Sie sich für ein Fellowship am FGZ interessieren, können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren:
- Wählen Sie ein Themenfeld oder das Forschungsdatenzentrum für Ihren Aufenthalt aus. Informationen zu den einzelnen Themenfeldern finden Sie auf der Homepage des FGZ.
- Kontaktieren Sie die jeweilige Koordination des Themenfelds bzw. des Forschungsdatenzentrums sowie die Koordination des Fellowprogramms. Gerne können Sie dabei bereits angeben, an welchem Standort Sie das Fellowship absolvieren möchten.
- Im Anschluss beraten wir Sie zu den Möglichkeiten eines Fellowships und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Antragsunterlagen.
- Unterstützt die Leitung des Themenfelds bzw. des Forschungsdatenzentrums den Antrag, wird dieser an die Auswahlkommission weitergeleitet, die über die Bewilligung des Fellowships entscheidet.
Der Antrag für ein Fellowship muss folgende Unterlagen enthalten: ausgefülltes Antragsformular, schriftliche Interessensbekundung des:der potentiellen Fellows (1 Seite), einen Lebenslauf, eine kurze Begründung durch das antragstellende Themenfeld bzw. das FDZ (2-3 Seiten) sowie ein Gastaufenthaltsvereinbarung. Die Vorlagen werden vom Koordinator des Fellowship-Programm Cedric Jürgensen bereitgestellt. Eine Einreichung der Bewerbung ist jederzeit möglich, wobei die Anträge zu vier festen Stichtagen im Jahr (15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.) gebündelt an die Auswahlkommission weitergeleitet werden.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission, die sich aus Mitgliedern der Strategiekommission und des Direktoriums zusammensetzt. In der Regel wird innerhalb von etwa acht Wochen nach dem jeweiligen Stichtag (15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.) eine Entscheidung getroffen. Abgelehnte Anträge können überarbeitet und erneut eingereicht werden.
Die Auswahl basiert auf mehreren Kriterien. Zu den Kriterien zählen:
Die Relevanz des Vorhabens im Kontext des Jahresschwerpunktes sowie die Passfähigkeit zum Forschungs- und Transferprogramm des FGZ.
Die Vernetzung mit Partner:innen in- und außerhalb des FGZ, wobei hier Mitglieder von bereits kooperierenden Institutionen bevorzugt werden.
Der Umfang und die Realisierbarkeit der Zielvorgaben.
Es wird zudem auf eine breite Beteiligung aller Themenfelder und des Forschungsdatenzentrums im Fellowship-Programm geachtet.
Die Stipendien beinhalten die Übernahme der Reisekosten auf Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG) und eine monatliche Stipendienrate. Die Höhe der Stipendienraten ist abhängig von der Karrierestufe der:des Fellows:
| Statusgruppe | monatliche Stipendienrate |
| Promovierende | 1.750 € |
| Postdocs | 2.000 € |
| Assistenzprofessor:innen | 2.350 € |
| Professor:innen | 2.500 € |
Sofern der/die Fellow weiterhin eine aus anderweitigen Finanzierungsquellen bezogene Vollvergütung erhält, werden lediglich die Reisekosten und ein Tagegeld für die Aufenthaltsdauer gezahlt. In diesem Fall können zusätzlich ggf. folgende Zuschuss gewährt werden:
- ein Mietzuschuss bis zur Höhe einer ortsüblichen Miete
- ein im Einzelfall begründeter Kaufkraftausgleich sowie
- ein im Einzelfall begründeter Familienzuschlag
Die Zielvorgaben hängen von der Dauer des Aufenthalts ab Die Zielvorgaben sollen folgenden Elemente umfassen:
für Aufenthalte von bis zu sechs Wochen: Teilnahme an den Aktivitäten des Standorts, Verfassen eines Blogartikels für die Homepage des FGZ, Präsentation der Forschung im Institutskolloquium;
für Aufenthalte von bis zu drei Monaten: Organisation und Durchführung eines Seminars, eines Workshops oder einer ähnlichen Veranstaltung;
für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten: Verfassen einer Publikation zum Thema des Fellowships.
In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
