Sozialer Zusammenhalt und allgemeine Rechtsidee
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage nach dem Zusammenhang von sozialem Zusammenhalt und allgemeiner Rechtsidee. Innerhalb dieser Rechtsidee, sofern man von einer solchen überhaupt sprechen kann, stehen sich bis heute zwei konträre Grundpositionen gegenüber, die sich gerade in ihren Konzeptionen von Gesellschaft (und Zusammenhalt) unterscheiden und sich in ausgearbeiteter Form bereits bei Kant und Hegel finden: Nach der liberalen Konzeption hat das Recht vor allem die Aufgabe, die Freiheit des einen um der Freiheit der anderen willen zu begrenzen; in diesem Sinne bildet es gleichsam den Zaun, der die Individuen voneinander trennt. Nach der – hier vereinfacht so genannten – gemeinschaftlichen Konzeption stellt das Recht demgegenüber einen verbindenden Ordnungsrahmen bereit, durch den die Bürger und Bürgerinnen ebenso wie durch eine gesellschaftlich grundierte Moral oder Kultur in einen umfassenderen geistigen Zusammenhang integriert werden. Heutige Rechtsordnungen schlagen hier typischerweise einen Mittelweg ein, der gerade in der Idee der individuellen Freiheit ein verbindendes Regulativ einer ansonsten funktional differenzierten Gesellschaft sieht und diese in Richtung auf eine allgemeine Kultur der Freiheit verbreitet.
Quellen
Volkmann, Uwe. 2024. Sozialer Zusammenhalt und allgemeine Rechtsidee. In: Zusammenhalt durch Recht?, hg. von Klaus Günther, Daniel Thym und Uwe Volkmann, 47–64. 1. Auflage. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 1. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 10.04.2024.