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Ein Sieg gegen Racial Profiling? Der Fall Basu v. Germany vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

verfassungsblog.de

Autor:innen

Cengiz Barskanmaz

Abstract

Racial Profiling, ein Thema, das die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit und auch den Bundestag in letzter Zeit intensiv beschäftigt und noch beschäftigen wird. Ende September noch bemängelte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), dass Deutschland den früheren Kommissionsempfehlungen, in den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine Studie zu Racial Profiling durchzuführen, bis heute nicht nachgekommen ist. Nun liegt auch eine richtungweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland vor: Basu/Deutschland. Eine „notwendige Ohrfeige“, wie die Juristin Rhea Nachtigall twitterte, mag für das Fachpublikum im Ton ein wenig überspitzt anklingen, der Stoßrichtung ihrer Kritik kann man sich jedoch nur anschließen. Auf den Punkt gebracht, hat der EGMR eine Verletzung des Art. 14 i.V.m. 8 EMRK festgestellt, weil die deutschen Fachgerichte die Klage gegen einen indizstarken Vorfall des Racial Profiling nicht wirksam ermittelt haben und es in diesem Fall an einer geeigneten unabhängigen Ermittlungsstelle für polizeiliches Fehlverhalten fehle.

Quellen

Barskanmaz, Cengiz. 2022. Ein Sieg gegen Racial Profiling? – Verfassungsblog. verfassungsblog.de. 21.10.2022. url: https://verfassungsblog.de/ein-sieg-gegen-racial-profiling/.

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